Sicherheit

Wille Machines Oy sieht sowohl die Sicherheit seiner eigenen Mitarbeiter, als auch die Sicherheit der hergestellten Produkte als wichtiges Entwicklungsziel.

In der Projektierung, Fertigung und Wartung der Produkte ist man bestrebt, die Sicherheit der Maschinen zu entwickeln. Unsere Maschinen entsprechen der EU-Gesetzgebung und den damit verbundenen harmonisierten Standards. Als Zeichen dafür befindet sich auf unseren Maschinen die CE-Markierung und mit der Maschine wird die Konformitätserklärung geliefert. Wir glauben auch, dass man die Sicherheit der Maschinen am besten erhöhen kann, indem wir mit unseren Kunden zusammenarbeiten. Deshalb haben wir auf diesen Seiten Informationen zur Sicherheit der Maschinen zusammengestellt.

Die mit der Nutzung der Maschinen verbundenen Risiken berücksichtigen wir bereits in der Konstruktionsphase und die Verringerung der Risiken stellt ein Grundprinzip der Konstruktion dar.

Der Nutzer mobiler Maschinen ist stets in gewissem Maße bestimmten Störfaktoren wie Lärm und Vibration ausgesetzt. Bei Arbeitsaufgaben der Umweltpflege kann der Nutzer während des Arbeitstags auch beispielsweise einer nicht ergonomischen Arbeitshaltung, Kaltem oder Heißem, Regen oder Staub unterliegen. Wir sind bestrebt, diese Beeinträchtigungen bei der Konstruktion der Maschine und besonders des Führerhauses zu minimieren. Die Betriebsart der Maschine und die Arbeitsorganisation haben wesentlichen Einfluss darauf, wie man diesen Beeinträchtigungen ausgesetzt ist. Die Gewährleistung der Sicherheit der Maschine liegt letztendlich in der Verantwortung des Nutzers und seines Arbeitgebers. Wir bei Vilakone haben Erläuterungen zu den mit der Nutzung unserer Maschinen verbundenen Sicherheitsaspekten verfasst und unsere Kunden haben die Möglichkeit, in Verbindung mit der Einschätzung von Risiken und Belastungsfaktoren weitere Informationen von unseren Experten zu erhalten.

Die mit der Nutzung der Maschinen verbundenen Risiken berücksichtigen wir bereits in der Konstruktionsphase und die Verringerung der Risiken stellt ein Grundprinzip der Konstruktion dar. Unfälle sind dennoch immer möglich, wenn eine mobile Maschine im öffentlichen Raum und im Straßenverkehr genutzt wird. Bedeutende Verursacher von Gefahren mit unseren für wechselnde Umweltpflegeaufgaben bestimmten Maschinen sind u.a. auch Arbeitsbedingungen, Verkehrsrisiken sowie mit der menschlichen Tätigkeit verbundene Gefahrensituationen. Gefahrensituationen können für den Nutzer und außenstehende Personen Beeinträchtigungen verursachen oder Materialschäden an der Maschine selbst oder ihrer Nutzungsumgebung. Manchmal lässt sich ein Schaden mit einfachen, von klein auf bekannten Dingen vermeiden:

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Die Maschine richtig bedienen

Vor Nutzung machen Sie sich stets mit der Betriebsanleitung der Maschine und der damit eingesetzten Arbeitsgeräte vertraut. Die in der Betriebsanleitung angegebenen Sicherheitsvorschriften sind zu befolgen. Beachten Sie auch die für die Nutzungsbedingungen und Nutzungsart der Maschine vorgegebenen Beschränkungen sowie die Vorschriften zu den einzusetzenden Arbeitsgeräten.

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Warten Sie die Maschine rechtzeitig und korrekt

Die Wartung der Maschine ist wichtig zur Gewährleistung ihrer Sicherheit und Funktionsfähigkeit. Führen Sie Wartungen und Kontrollen beizeiten durch und reparieren Sie die festgestellten Mängel. Richten Sie sich nach den Wartungsvorschriften der Maschine oder übergeben Sie die Maschine zur Wartung einem Fachmann.

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Beachten Sie den Gefahrenbereich

Der Nutzer der Maschine ist auch für die Sicherheit Außenstehender verantwortlich. Beachten Sie stets den Gefahrenbereich der Maschine und des Arbeitsgerätes. Die Maschine darf nicht bei Betrieb verlassen werden und mit der Maschine darf nicht gearbeitet werden, wenn sich Außenstehende im Gefahrenbereich der Maschine befinden.

Der Arbeitgeber ist auch für die Maschine verantwortlich

Das Grundstückspflegeunternehmen ist als Arbeitgeber für die Sicherheit seiner Arbeitnehmer verantwortlich, aber gemäß Einsatzverordnung auch für die im Unternehmen eingesetzten Maschinen. Der Arbeitgeber muss sich u.a. um die Einweisung in die Handhabung der Maschine, um die Kompatibilität der Maschine mit dem verwendeten Arbeitsgerät und die Beurteilung der mit der Maschine verbundenen Risiken kümmern.

Auch als Maschinenhersteller empfehlen wir unseren Kunden die systematische Kontrolle der Sicherheit und wir sind seitens unserer Maschinen bestrebt, ausreichende Informationen zu geben, um hier erfolgreich zu sein.